Einsatztausch – ist meine Ofenanlage betroffen?

Der Gesetzgeber verlangt den Austausch alter Einsätze in Kachelöfen durch neue, emissionsarme Geräte. Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt Grenzwerte fest, um Feinstaub- und Kohlenmonoxidbelastungen zu reduzieren. Diese Vorschriften gelten auch für Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen.

Selbst neuere Anlagen, die zwischen 1985 und 2010 installiert wurden, müssen nachgerüstet werden, wenn sie die festgelegten Grenzwerte nicht erfüllen.

Die Frist für den Austausch von Heizeinsätzen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, endet spätestens am 31.12.2024.

Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz können wir für Sie überprüfen, ob eine Aktualisierung Ihrer Ofenanlage erforderlich ist.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu unterstützen.